Brakel (red). Die Wählergemeinschaft „Wir für Brakel – Zukunft für Brakel (Liste Zukunft)“ hat beim Verwaltungsgericht Minden eine einstweilige Anordnung gegen die Stadt Brakel beantragt. Hintergrund ist die Aufforderung der Stadt, politische Banner an Brückengeländern und Zäunen im Stadtgebiet zu entfernen. Diese Praxis war nach Überzeugung der Wählergemeinschaft in den vergangenen Kommunalwahlen 2009, 2014 und 2020 stillschweigend akzeptiert worden und ist aus Sicht der Antragsteller rechtlich nicht zu beanstanden.
Stefan Heilemann, Sprecher der Wählergemeinschaft, erklärt: „Es kann nicht sein, dass eine seit drei Wahlperioden gelebte und bewährte Praxis ohne Ratsbeschluss und ohne neue Satzung plötzlich einseitig unterbunden werden soll. Unsere Banner wurden stets an denselben Stellen aufgehängt – sie waren weder verkehrsgefährdend noch störend. Die kurzfristige Aufforderung zur Entfernung empfinden wir als willkürlich.“
Die Stadt Brakel beruft sich auf das Straßen- und Wegegesetz NRW sowie auf einen sogenannten „Wahlwerbeerlass“. Eine klare rechtliche Grundlage für die abrupte Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis fehlt jedoch – ebenso wie ein entsprechender Ratsbeschluss oder eine Satzung der Stadt Brakel zur Regelung von Wahlwerbung im öffentlichen Raum.
Die Wählergemeinschaft weist auch auf ein praktisches Problem hin: In kleineren Ortsteilen wie Hampenhausen, Schmechten, Hinnenburg oder Hainhausen ständen gar nicht genügend Laternenmasten zur Verfügung, um jedem politischen Mitbewerber den gleichen Zugang zur Wahlwerbung zu ermöglichen – insbesondere unter den strikten neuen Begrenzungen auf „jeden 6. Mast“. Dies gefährde die Chancengleichheit im demokratischen Wettbewerb.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden steht nun aus. Der Stadt Brakel wurde durch das Gericht aufgegeben, zur Sachlage Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob bereits eine Beseitigungsverfügung erlassen oder deren Vollstreckung beabsichtigt ist.
Foto: Stefan Heilemann