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Samstag, 26. Juli 2025 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Gemeinsam mit dem Bund setzt sich das Land Nordrhein-Westfalen für den Erhalt und die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum ein. Dabei steht die Stärkung von Ortskernen im Fokus der aktuellen Förderung. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 17 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel für 141 Projekte zur Verfügung.

„Der ländliche Raum ist die Heimat und der Lebensmittelpunkt vieler Menschen in NRW. Um die aktuellen Herausforderungen zu meistern und den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu erhalten, muss in die Infrastruktur, die Lebensqualität und die Zukunftsperspektiven investiert werden. Daher freue ich mich sehr, dass auch im Kreis Höxter fünf Projekte von der diesjährigen Förderung profitieren“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken.

Die Stadt Bad Driburg erhält 250.000 Euro für die Dach- und Fassadensanierung der Nethehalle, die Schützenbruderschaft St. Martinus Reelsen bekommt 104.000 Euro für Erhaltungsmaßnahmen an der Schützenhalle und die Schützenbruderschaft Holzhausen 27.000 Euro für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses. 194.000 Euro erhält der Förderverein Vereinsgemeinschaft Daseburg für den Umbau des Dorftreffs am Desenberg und 178.000 Euro Fördermittel gehen an die Stadt Willebadessen für die Aufwertung des Dorfplatzes in Peckelsheim.

Hintergrundinformationen: 

Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Antragsstellenden sowie vom Fördergegenstand. Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 Euro oder 250.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 35, 65, 70 oder 85 Prozent.

Es können nur Anträge gestellt werden, deren zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als 20.000 Euro betragen.

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist ein zentrales Förderinstrument von Bund und Ländern zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- sowie Hochwasserschutzes.

Ziel der Förderung ist unter anderem die Stärkung der Land- und Forstwirtschaft, die Förderung integrierter ländlicher Entwicklung und der Ausbau wasserwirtschaftlicher und naturschutzbezogener Maßnahmen.

Die Finanzierung erfolgt zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die Länder.

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