Kreis Höxter (red). Wer ein Deutschlandticket besitzt und sein Fahrrad mit in den Zug nehmen oder die 1. Klasse benutzen möchte, musste bei der Zubuchung dieser Optionen bisher sehr genau darauf achten, in welchem Tarifraum er sich innerhalb von NRW bewegt. Das wird ab dem 1. Juli 2023 mit den neuen Zusatztickets, die für ganz NRW gelten, leichter. „Eine Vereinheitlichung der Bedingungen zur Mitnahme eines Fahrrads oder der Nutzung der 1. Klasse über die Verkehrsverbünde hinweg ist nicht nur verbraucherfreundlicher, sondern erhöht auch die Attraktivität des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen“, sagt Ute Delimat, Leiterin der mobilen und digitalen Verbraucherzentrale NRW in Höxter. „Verbraucher:innen müssen sich dann weniger einen Kopf um Tarifraumgrenzen in ihrem Bundesland machen und können ein weniger entspannter in den Zug steigen.“ Die Verbraucherzentrale in Höxter erklärt, was die Zusatztickets kosten und welche Alternativen es gibt.
 
  • Fahrradmitnahme
    Bislang war ein zum Deutschlandticket hinzugebuchtes Fahrradticket in der Regel nur für einzelne Tarifräume und nicht zwangsläufig für weitere Verkehrsverbünde auf der Weiterfahrt gültig. Das hat vermutlich viele Verbraucher:innen abgeschreckt, ihr Fahrrad auf eine längere Route mit in den Zug zu nehmen. Das ändert sich ab dem 1. Juli mit dem neuen Extra-Ticket für die Fahrradmitnahme. Dieses kostet monatlich zusätzlich zum bestehenden Abo 39 Euro und gilt dann in ganz NRW – allerdings nicht bundesweit. Wer das Fahrrad nur gelegentlich mitnehmen möchte, für den bietet sich eher ein Einzel-Fahrradticket NRW für 5,10 Euro an. Das ist dann im ganzen Bundesland für 24 Stunden gültig.

 

  • Nutzung der 1. Klasse
    Bisher konnte die Option zur Nutzung der 1. Klasse zu einem bestehenden Monatsticket oder dem Deutschlandticket je nach Verkehrsverbund hinzugebucht werden. Dies galt dann aber nur für den jeweiligen Tarifraum. Ab dem 1. Juli ändert sich dies und die 1. Klasse darf damit dann NRW-weit im bestehenden Abo für zusätzlich 69 Euro (monatlich kündbar) genutzt werden. Wie bei der Fahrradmitnahme gilt dies jedoch nicht bundesweit. Überquert eine Bahnlinie die Grenzen NRWs, erlischt das Benutzungsrecht für die 1. Klasse. Reisende müssen dann regulär in die 2. Klasse wechseln. Auch sollten Verbraucher:innen vorab prüfen, ob die von ihnen regelmäßig genutzten Züge über eine 1. Klasse verfügen. Andernfalls lohnt sich die Zusatzoption im Abo wohl nicht und es kann dann eher bei Einzelfahrten die 1. Klasse hinzugebucht werden.

Weiterführende Infos und Links:
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