Bad Driburg (red). Die Vertreter der vier Reha-Kliniken (Klinik Berlin, Knappschafts-Klinik, Klinik Rosenberg, Klinik Dreizehnlinden/Vital-Klinik) sind über den Mehrheitsbeschluss des Stadtrates enttäuscht, denn der Kurbeitrag wird zukünftig 3,10 Euro betragen. 

„Die finanziellen Mehrbelastungen für die Reha-Kliniken sind erheblich. Anders als bei Hotelgästen wird der Kurbeitrag für ihre Patienten von den Reha-Kliniken getragen. Die Kosten müssen mit dem wahrlich nicht üppigen Pflegesatz bewältigt werden. Der überwiegende Teil der Mehrkosten für die Reha-Kliniken resultiert überwiegend aus dem neuen Dienstleistungsvertrag zwischen Stadt Bad Driburg und dem Gräflichen Park. An den Gräflichen Park sind zukünftig 1,98 Millionen Euro anstatt 0,88 Millionen Euro pro Jahr zu entrichten“, geht aus einer Pressemeldung der vier Kliniken hervor.

„Die Kureinrichtungen sind für die Patienten der Reha-Klinik aber größtenteils unerheblich, da sie diese aufgrund ihres Gesundheitszustandes (z.B. nach Herz-OP, nach Schlaganfall, Hüftgelenkersatz durch eine Hüft-TEP) nicht in Anspruch nehmen können. Anders als Hotelgäste kommen Patienten wegen dem medizinisch-therapeutischen Bekanntheitsgrad der jeweiligen Reha-Klinik nach Bad Driburg bzw. aufgrund der Zuweisung des Kostenträgers (Rentenversicherungsträger bzw. Krankenkasse)“, heißt es weiter. 

Hier sehen die kaufmännischen Leiter der Reha-Kliniken eine Ungleichbehandlung. Nicht nachzuvollziehen sei auch die Kalkulation des Kurbeitrages. Den Stadtratsmitgliedern seien insgesamt drei Kalkulationen vorgelegt, in welchen die Kosten unterschiedlich auf den Kurbeitrag angerechnet werden.

„Der abzuführende Kurbeitrag für Patienten müsste erheblich niedriger sein im Vergleich zu Hotelgästen und behalten sich eine rechtliche Prüfung und Klage vor. Andere Heilbäder haben dies bei ihrer Berechnung berücksichtigt und verlangen wesentlich weniger von den Reha-Kliniken am Standort.“

Und eben diese besondere Situation der Klinikpatienten sollte dazu führen, dass diese Personengruppe unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsgerechtigkeit anders zu behandeln ist, als die übrigen, in Hotels, Ferienwohnungen etc. übernachtenden beitragspflichtigen Personen, erklären die vier Kliniken.

nsoweit sei der Kurbeitrag im Hinblick auf patienten- und indikationsbedingte Einschränkungen sowie Einschränkungen in der Nutzungszeit der Kureinrichtungen Klinik spezifisch durch die Einräumung von Befreiungstatbeständen zu bemessen, fordern die Vertreter der Kliniken im weiteren Verlauf und fügen an, der Kurbeitragssatz von 3,10 Euro basiere auf nicht nachvollziehbaren Bezugsgrößen und Verteilungsschlüsseln (Umlagefähige Kosten). 

„So wurden anteilig defizitäre Einrichtungen wie das Freibad, die Therme und die VHS berücksichtigt. So sollen die Reha-Kliniken auch für die Jahrzehntelang defizitär betriebenes städtische Bad Driburg Therme zahlen. Das Defizit betrug zuletzt minus 1,2 Millionen pro Jahr und wird in der Beitragsrechnung berücksichtigt. Für die Reha-Patienten ist die Bad Driburg Therme jedoch unerheblich und für den Heilungserfolg teilweise kontraproduktiv (z.B. bei Herzpatienten). Jede Reha-Klinik verfügt zudem über ein eigenes Bewegungsbad. Des Weiteren fließen weitere Kosten für die RehaPatienten nicht benötigten Einrichtungen wie der Volkshochschule oder Stadtbücherei und sogar Straßenbaumaßnahmen in die Beitragskalkulation ein. Nicht berücksichtigt wurden dagegen finanzielle Zuwendungen vom Land, des Bundes und der EU für die Stadtverwaltung", heißt es weiter.

„In der Ratssitzung über den Beschluss der neuen Beitragssitzung am 17.12.2018 wurde zudem schon angedeutet, dass der im Vergleich zu anderen Heilbädern hohe Kurbeitrag von 3,10 Euro pro Tag schon bald weiter steigen soll, weil dieser - insbesondere aufgrund der Umlage an den Gräflichen Park - nicht kostendeckend ist. Zu befürchten ist, dass Bad Driburg bald an der Spitze der Kurbeiträge in Deutschland stehen wird. Als Alternative denkbar ist die Einrichtung und kostengünstigere Betrieb eines eigenen städtischen Kurparks. Die Reha-Kliniken überlegen, den Klageweg zu beschreiten aufgrund der Rechtsunsicherheit in Bezug auf die offensichtlichen Mängel in der Kurbeitragssatzung und der Beitragskalkulation“, wird abschließend kritisiert.